Dr. Jörg W. Klose

  • Notar und Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuer-, Handels- & Gesellschaftsrecht
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker
  • Experte für Europäische Interessenvereinigung (EWIV)

Nachfolgeverträge

Unternehmensnachfolge

Die Suche nach einem adäquaten Unternehmensnachfolger berührt früher oder später jeden Unternehmer. Wird Dies nicht rechtzeitig angegangen, kann dies zu gegebener Zeit schnell in die Krise führen. Dabei geht es nicht nur um den Unternehmer, sondern auch um den Erhalt von Arbeitsplätzen.

Aspekte wie die Betriebserhaltung und die Versorgung des Unternehmers bzw. seiner Familie sind tragende Gesichtspunkte. Hierzu müssen die geeigneten Nachfolger für die Unternehmensführung frühzeitig ausgewählt und möglichst noch durch den Vorgänger eingearbeitet werden.

Daneben sind auch die Aspekte eines vorzeitigen Versterbens unternehmerisch zu berücksichtigen und voraus zu planen.

Dies erfordert fachkundige Begleitung. Ein eigenes privatschriftliches Testament dürfte hier die wichtigen Regelungen des Gesellschaftsvertrages und der anzuwendenden Gesetzlichen Regelungen nicht genügen können. Dabei sind die individuellen Wünsche des Firmeninhabers in bestmöglicher Form zu berücksichtigen. Dabei kommt es letztlich nicht darauf an, ob der Unternehmensnachfolge eine außenstehende oder eine Familie gebundene Person ist.

Bei der Übertragung des Unternehmens im Familienbereich muss für den Übernehmer gesichert sein, dass er hier in greifbarer Zukunft auch die Mehrheit der Unternehmensstimmen auf sich vereinigen kann. Für die nicht bedachten Angehörigen hingegen wäre unter Umständen eine Ausgleichszahlung zu berücksichtigen. Abzuraten ist dabei von einer Unternehmensnachfolge in eine – möglicherweise unabhängige – Erbengemeinschaft. Dies birgt das größte Risiko für die Existenz und Fortführung des Unternehmens. Auch eine Unterstützung des Unternehmensnachfolgers durch eine fachkundige (zertifizierte) Testamentsvollstreckung kann hier stabilisierend wirken.

Ebenso muss geprüft werden, inwieweit der Gesellschaftsvertrag eine solche Unternehmensnachfolge trägt oder dieser Gesellschaftsvertrag angepasst werden Sollte.

Eine lebzeitige Unternehmensübertragung kann hierbei in unterschiedlichen Modellen zum Beispiel durch Kauf, Rentenverpflichtung, Schenkung etc. erfolgen. Die könnten Sich der übertragende auch Rückübertragungsrechte im Falle einer sich einstellenden Unternehmenskrise nach der Übertragung vorbehalten. Auch Nießbrauchsrechte oder Stimmrechtsvorbehalte wären sinnvoll.

Im Rahmen der Unternehmensnachfolge sind auch die Instrumente des Umwandlungsrechts und die Möglichkeiten einer dadurch sich bietenden Unternehmensbeteiligung des Nachfolgers zu diskutieren.